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Lärmtrauma
Schalltrauma, akustisches Trauma, schalltraumatischer Lärmschaden sind weitere Bezeichnungen für das Lärmtrauma. Als Lärmtrauma bezeichnet man eine Schädigung des Mittel-/Innenohrs durch zu starke Schallreize (über 85 Dezibel). Es kommt hierbei zu einer akuten Hörminderung, die von den davon Betroffenen oft sehr verschieden beschrieben wird: Rauschen im Ohr, Wattegefühl im Ohr, dumpfes Gefühl usw. Das Ausmaß der Schädigung ist abhängig von der Lautstärke, der Einwirkzeit und der individuellen Empfindlichkeit der davon betroffenen Person. Bei jungen Patienten kann sich die Hörminderung eventuelle rasch wieder zurückbilden, was bei älteren Leuten weniger oft geschieht und es somit zu Dauerschäden kommen kann. Die Erkrankung wird in verschiedene Formen unterteilt.
Definition | Beim Lärmtrauma handelt es sich um eine Schädigung des Innenohrs mittels zu hohen Schalles |
Weitere Bezeichnungen (Synonyme) |
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Pathogenese | Bis zu einem gewissen Grenzwert kann sich das Ohr an die in der Umgebung auftretenden Schallwellen anpassen. Wird dann aber dieses Limit überstiegen kommt es zu Schädigungen im Mittel- oder Innenohr (Stoffwechselstörungen der Sinneszellen), die sich wieder vollständig nach einigen Tagen/Wochen zurückbilden können aber nicht müssen. Meist ist das Hören von hohen Tönen vermindert |
Einteilung/Ursachen |
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Risikofaktoren |
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Symptome |
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Diagnose | Anamnese: Klinik, Lärm Apparative Diagnostik: Audiogramm, Gleichgewichtsprüfungen |
Therapie |
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ff