Anästhesie
Medizinproduktegesetz

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Medizinproduktegesetz (MPG)

Soll den Verkehr mit Medizinprodukten (ca.  400 000 Produkte) regeln und damit für mehr Sicherheit/Schutz des Patienten sorgen.

Medizinprodukte Medizinprodukte sind alle einzeln, oder miteinander verbundenen, verwendeten Instrumente (Apparate, Vorrichtungen, Stoffe, Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände) die:

  • der Erkennung, Verhütung, Überwachung; Behandlung oder Linderung von Krankheiten
  • der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensation von Verletzungen oder Behinderungen
  • der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physikalischen Vorganges
  • der Empfängnisregelung dienen
Gesetze
  • MPG (Medizinproduktegesetz): gilt für Medizinprodukte und deren Zubehör
  • MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung): gilt für Einrichten/ Betreiben/ Anwenden und Instandhaltung von Medizinprodukten
  • MPSV (Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung): regelt Verfahren zur Erfassung/Bewertung/Abwehr von Risiken im Betrieb mit Medizinprodukte
  • RiLiBÄK (Richtlinie der Bundesärztekammer ): regelt die Kontrolluntersuchungen zu Messgrößen/ Messergebnissen
Erkennung von Medizinprodukten im Krankenhaus
  • hauseigene Inventarmarke
  • CE- Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer
  • Zweckbestimmung in der Gebrauchsanweisung
Anwendungs-bestimmungen
  • Verwendung der Geräte gemäss Zweckbestimmung (Gebrauchsanweisung)
  • die Geräte dürfen nur von dem verwendet werden, der die notwendige Ausbildung hat und eine praktische Erfahrung besitzt
  • Anwendung nur nach erfolgter Überprüfung der Funktionstüchtigkeit
  • Beachtung der Gebrauchsanweisung
  • 1. Einweisung erfolgt durch die Firma und danach kann der Erst- Eingewiesene die übrigen Kollegen belehren
Anwendungsverbot
  • wenn die Geräte Mängel aufweisen, durch die Patienten, Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können ( kommen dann sofort in die Technik)
  • Medizinprodukte mit Messfunktionen dürfen nur betrieben und angewendet werden, wenn sie die festgelegten Normbereiche einhalten
  • wenn der Hersteller am Betriebsort eine Funktionsprüfung durchgeführt hat und einen MP- Beauftragten eingewiesen hat
  • wenn die Qualifikation des Mitarbeiters fehlt
  • wenn der Mitarbeiter nicht vom Hersteller oder dem MP- Beauftragten eingewiesen wurde
  • wenn die sicherheitstechnischen Kontrollen (laut Hersteller) nicht eingehalten werden
Voraussetzungen für eine sachgerechte Handhabung
  • Kenntnis der theoretischen Grundlagen (Gebrauchsanweisung, Einweisung)
  • Kenntnis der Bedienung und der patientengerechten Einstellung  (sachgerechte Handhabung)
  • Kenntnis der Bedienungselemente und deren Funktionen
  • Kenntnis der vorgeschriebenen Funktionsprüfung vor der Anwendung
  • Kenntnis des ordnungsgemäßen Zustandes des Medizinprodukts (Verfallsdatum)
Medizinproduktebuch Dies ist für jedes Medizinprodukt  zu führen und auf Station aufzubewahren und beinhaltet Folgendes:

  • Bezeichnung und Identität des Medizinprodukts
  • Beleg über die Funktionsprüfung und Einweisung des Medizinproduktebeauftragten
  • Namen des Medizinproduktebeauftragten, sowie die Namen der eingewiesenen Personen
  • Fristen, Datum, Ergebnisse der sicherheitstechnischen Kontrollen
  • Datum, Art, Folgen von Funktionsprüfungen
  • Medizinproduktebuch und Gebrauchsanweisung sind so aufzubewahren, dass sie der Anwender jederzeit einsehen kann (Station)
Meldepflicht
  • wenn der Patient /Anwender oder eine andere Person durch ein Medizinprodukt zu Schaden gekommen ist (gesundheitlich verschlechtert oder tödlich)
  • melden muss der Betreiber des Gerätes (Krankenhaus)
  • an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Anwenderpflichten
  • persönliche Voraussetzungen
  • eigenverantwortliche Teilnahme an Einweisungen
  • Anwendung gemäß Zweckbestimmung
  • Anwendungsverbote beachten
Betreiberpflichten
  • Verantwortung für den Betrieb
  • Verantwortlich für die Anwenderqualifikation
  • Technische Vorprüfung bei der Beschaffung
  • Organisation der Einweisung
  • Organisation der Instandhaltung

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