| Definition |
Bei einer Sehbehinderung handelt es sich um ein beeinträchtigtes Sehvermögen
|
| Einteilung |
- Sehbehinderung: bis zu einer maximalen Sehschärfe von 0,3 auf dem besseren Auge
- hochgradige Sehbehinderung: bis zu einer maximalen Sehschärfe von 0,05 auf dem besseren Auge
- Blindheit: bis zu einer maximalen Sehschärfe von 0,02 auf dem besseren Auge
- Amaurose: keinerlei Lichtwahrnehmung, aber optische Reizverarbeitung
- Farbenblindheit: Störung der Farbwahrnehmung
- Nachtblindheit: Einschränkung des Sehfähigkeit während der Dämmerung
- Kurzsichtigkeit: weit entfernte Objekte werden unscharf gesehen
- Halbseitenblindheit: senkrechte Mittellinie im Gesichtsfeld mit halbseitigem Ausfall
- Doppelbilder: Wahrnehmung von zwei überlagerten Bildern im Gesichtsfeld
|
| Ursachen |
- Auge: Krankheiten/ organische Veränderungen v.a. der Netzhaut (Makuladegeneration/ Katarakt, Glaukom), Erkrankungen der Augenmuskeln (Nystagmus)
- Nervensystem: Erkrankungen des Sehnervs/ übergeordnete Zentren (Aneurysmen/ Apoplex/ Schädel-Hirn-Trauma7Entzündungen/ Tumoren)
- Erkrankungen: diabetische Retinopathie
|
| Symptome |
- Sehen: unscharf, verschwommen, Probleme bei der Orientierung/ Erkenn von Gefahren, Ermüdung beim längeren Sehen
- Augen: Zittern, Schielen, Blinzeln, Augenreiben, Rötung, Tränen, erhöhte Blendempfindlichkeit, Lichtscheu
- Allgemeinsymptome: Stolpern, Fehltritte, Danebengreifen, Kopfschmerzen
|
| Diagnose |
Anamnese: Klinik, Vorerkrankungen Körperliche Untersuchung: Sehtests |
| Therapie |
- Allgemeinmaßnahmen: barrierefreies Bauen, Sehförderung, Blindenschulen, Behandlung der Ursachen
|