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Abort (Fehlgeburt)
Fehlgeburt ist die deutsche Bezeichnung für den Abort. Als Abort bezeichnet man eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft (vor der Überlebensfähigkeit des Fetus) mit oder ohne Ausstoßung des Embryos oder Fetus bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Die meisten Aborte geschehen ohne dass sie bemerkt werden (zwei Drittel aller befruchteten Eizellen entwickeln sich nicht richtig und sterben frühzeitig ab). Sie äußern sich wie eine Zyklusstörung mit verstärkten/verspäteten Blutabgang zwischen der Monatsblutung. Erst nach der 4. Schwangerschaftswoche kommt es zu stärkeren Symptomen, die die Schwangere dann zu einem Arztbesuch verleiten. Je weiter fortgeschritten eine Schwangerschaft ist desto niedriger ist das Risiko einen Abort zu erleiden. Die Fehlgeburt unterliegt nicht der standesamtlichen Meldepflicht (die Todgeburt schon).
Definition | Als Abort bezeichnet man eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft mit oder ohne Ausstoßung des Embryos oder Fetus bis zur 25. Schwangerschaftswoche |
Weitere Bezeichnungen (Synonyme) |
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Einteilung |
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Arten |
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Ursachen |
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Risikofaktoren |
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Symptome |
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Diagnose |
Anamnese: Krankheitszeichen |
Differentialdiagnose |
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Therapie |
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ff