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Aniridie
Irideremie, Irisapalsie sind weitere Bezeichnungen für die Aniridie. Aniridie bedeutet das angeborene Fehlen (Hypoplasie) der Regenbogenhaut (Iris) am Auge. Tritt das Krankheitszeichen auf sind meist sind noch andere Teile des Auges missgebildet (z.B. der Sehnerv und /oder die Netzhaut). Durch Vererbung kommt es bei der Aniridie zu einem teilweisen oder vollständigen Fehlen der Iris. Somit kann sich die Pupille nicht schließen und das einfallende Licht kann nicht reguliert werden, womit der Lichtstrahl nicht gebündelt werden kann und somit kein scharfes Bild auf der Netzhaut bildet. Die davon betroffenen Personen leiden an einer extremen Lichtempfindlichkeit und an Augenzittern. Sie haben ein erhöhtes Risiko an einem Glaukom oder einem Katarakt zu erkranken.
Leitmerkmale: Fehlen der Regenbogenhaut (farbige Teil des Auges)
Definition | Bei einer Aniridie fehlt die Regenbogenhaut am Auge |
Weitere Bezeichnungen (Synonyme) |
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Allgemein |
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Einteilung |
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Pathogenese | Durch Vererbung kommt es bei der Aniridie zu einem teilweisen oder vollständigen Fehlen der Iris. Somit kann sich die Pupille nicht schließen und das einfallende Licht kann nicht reguliert werden, womit der Lichtstrahl nicht gebündelt werden kann und somit ein scharfes Bild auf der Netzhaut bildet |
Ursachen |
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Symptome | Treten auf beiden Augen gleichzeitig auf:
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Diagnose | Anamnese: Symptome Körperliche Untersuchung: Sehschärfe, Netzhaut, Hornhaut Apparative Diagnostik: Messung des Augeninnendrucks, Sonografie (Nieren) |
Differentialdiagnose |
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Therapie |
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