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Aphonia surdorum

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Aphonia surdorum

Taubstummheit ist die deutsche Bezeichnung für die Aphonia surdorum. Bei der Aphonia surdorum ist der davon Betroffene unfähig zu hören und zu sprechen. Die Bezeichnung ist veraltet und wird meist als Gehörlosigkeit bezeichnet. Der Begriff selbst wird von den Betroffenen als eine Beleidigung verstanden. Das Sprachorgan ist dabei intakt. Da die daran erkrankten Personen somit nicht hören können, können sie auch ihre Sprache nicht entwickeln. Gehörlose lernen mittlerweile aber über Gebärdensprache, Hörgeräte oder Cochlea-Implantate sich mit anderen Personen mitzuteilen und sind deshalb nicht stumm.

Leitmerkmale: hört und spricht nicht
Definition Der Begriff Taubstummheit ist veraltet und wird meist durch den Begriff Gehörlosigkeit ersetzt

Weitere Bezeichnungen
(Synonyme)
  • Aphonia surdorum
Einteilung/Ursachen
  • angeborene Taubstummheit
  • erworbene Taubstummheit:
    • Alkoholismus: der Mutter während der Schwangerschaft
    • Erkrankungen: Masern, Scharlach, Gehirnhautentzündungen
    • Ohrerkrankungen
Pathogenese Durch eine Gehörlosigkeit kann der Patient trotz voll funktionsfähigem Sprechapparates nicht reden. Er hört die gesprochenen Worte nicht und kann so nicht darauf antworten und auch keine eigenen Worte bilden. Gehörlose lernen mittlerweile aber über Gebärdensprache, Hörgeräte oder Cochlea-Implantate sich mit anderen Personen mitzuteilen

Symptome
  • Hören:  ohne Zusatzgeräte nicht möglich
  • Sprechen: möglich, aber nur mit Schwierigkeiten
Therapie
  • Allgemeinmaßnahmen: Hörhilfen, Gebärdensprache
  • Operative Therapie: Cochlea-Implantate

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