Homöopathie
Begleitende Maßnahmen

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Begleitende Maßnahmen

 

Allgemein

  • immer dann von Nöten, wenn das homöopathische Mittel nicht ausreicht, um die gewünschte Wirkung zu erzielen
  • begleitende Maßnahmen haben den Zweck die Behandlung zu beschleunigen, unangenehme Begleiterscheinungen abzumildern, den Therapieerfolg länger zu erhalten
  • begleitende Maßnahmen sollen gleichsinnig sein und nicht unbedacht angewandt werden (nicht: „viel hilft viel“)

Ergänzende
Maßnahmen

  • Änderung der ungünstigen Lebensweise
  • geeignete Ernährung
  • Psychotherapie (evtl. auch Angehörige)
  • physikalische Therapie: Massagen, Krankengymnastik, Chirotherapie, Wärme-/Kälteanwendungen, Hydrotherapie, kranio-sakrale Therapie, Klimatherapie
  • chirurgische Maßnahmen: gezielt, aber zurückhaltend einsetzen
  • komplexe Verfahren (zielen auf die Regulation des gesamten Organismus): sollen hintereinander angewandt werden: Neuraltherapie, Osteopathie, Reflexzonenmassagen, Hypnose, Akupunktur

Medikamentöse
Begleittherapie

  • nur wenn äußerst notwendige nicht homöopathische Mittel gegeben werden müssen (evtl. kann die Dosis mit der Zeit reduziert werden: Antihypertensiva, Antidiabetika, Cortison usw.)
  • keine Hustensäfte, Vitamine, Mineralstoffe, Psychopharmaka, Antihistaminika
  • eine Selbstmedikation ist meist arzneilich wirksam, kann somit das Homöopathikum beeinträchtigen