Allgemein
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- immer dann von Nöten, wenn das homöopathische Mittel nicht ausreicht, um die gewünschte Wirkung zu erzielen
- begleitende Maßnahmen haben den Zweck die Behandlung zu beschleunigen, unangenehme Begleiterscheinungen abzumildern, den Therapieerfolg länger zu erhalten
- begleitende Maßnahmen sollen gleichsinnig sein und nicht unbedacht angewandt werden (nicht: „viel hilft viel“)
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Ergänzende Maßnahmen
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- Änderung der ungünstigen Lebensweise
- geeignete Ernährung
- Psychotherapie (evtl. auch Angehörige)
- physikalische Therapie: Massagen, Krankengymnastik, Chirotherapie, Wärme-/Kälteanwendungen, Hydrotherapie, kranio-sakrale Therapie, Klimatherapie
- chirurgische Maßnahmen: gezielt, aber zurückhaltend einsetzen
- komplexe Verfahren (zielen auf die Regulation des gesamten Organismus): sollen hintereinander angewandt werden: Neuraltherapie, Osteopathie, Reflexzonenmassagen, Hypnose, Akupunktur
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Medikamentöse Begleittherapie
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- nur wenn äußerst notwendige nicht homöopathische Mittel gegeben werden müssen (evtl. kann die Dosis mit der Zeit reduziert werden: Antihypertensiva, Antidiabetika, Cortison usw.)
- keine Hustensäfte, Vitamine, Mineralstoffe, Psychopharmaka, Antihistaminika
- eine Selbstmedikation ist meist arzneilich wirksam, kann somit das Homöopathikum beeinträchtigen
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