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Beulenpest

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Beulenpest

Bubonenpest ist eine weitere Bezeichnung für die Beulenpest. Unter Beulenpest versteht man eine besondere Form der Pest. Die Übertragung des Erregers geschieht über den Kontakt mit Nagetieren (Stich, Berührung) auf denen ein Floh sitzt, der mit dem Bakterium Yersinia pestis infiziert ist. Über die Bissstelle werden die Krankheitserreger durch die Lymphbahnen an den restlichen Körper weitergegeben. Es kommt somit zur Schwellung der Lymphknoten. Innerhalb des Lymphknotens vermehren sich die Erreger und werden eitrig. Diese Pestbeulen treten vor allem am Hals, in den Achselhöhlen und in den Leisten auf. Brechen diese Beulen auf und die Erreger gelangen in das Blutsystem, so kommt es zu einer Blutvergiftung.

Leitmerkmale: starke Allgemeinbeschwerden, starke Lymphknotenschwellungen nach Kontakt mit Ratten
Definition Bei der Beulenpest handelt es sich um eine Art der Pest mit starker Vergrößerung der Lymphknoten

Weitere Bezeichnungen
(Synonyme)
  • Bubonenpest
Erreger
  • Yersinia pestis (grammnegatives Stäbchenbakterium), aerob
Ausbreitung
  • Südamerika, Zentral-/Südafrika, Asien
Ansteckung
  • Kontakt mit Nagetieren (Biss/Berührung) auf denen ein infizierter Floh sitzt
Inkubationszeit 2 -6 Tage

Symptome
  • Haut: Bläschen-/Pustelbildung an der Bissstelle
  • plötzlicher Krankheitsbeginn: Fieber (bis 40 Grad C), Kopf-/Glieder-/ Muskelschmerzen, Erbrechen, Durchfälle, Tachykardie, Schwindel, Schüttelfrost, Benommenheit
  • regionale Lymphknoten (cervikal, axillär, inguinal): Schwellung (Beulen, Bubonen, bis 10 cm groß), Schmerzen, hämorrhagische- nekrotische Entzündung (blaurot), evtl. Eiter
  • Ausheilung möglich oder sekundär: Lungenpest, Pestsepsis
Diagnose Anamnese: Klinik, Hautsymptome
Körperliche Untersuchung: Lymphknoten
Labor: Blut (Erreger), Antikörper

Immunität / Prophylaxe
  • Bekämpfung der Ratten und Flöhe
  • aktive Impfung möglich
  • lang dauernde Immunität
Komplikationen
  • Sepsis
  • Tod
Therapie
  • Allgemeinmaßnahmen: Quarantäne, verbesserte Hygiene
  • Medikamentöse Therapie: frühzeitige Antibiotikagabe
Meldepflicht
  • Verdacht, Erkrankung, Tod (§§ 6/8 IfSG)
  • Namentliche Meldung (§§ 7/8 IfSG) des Erregernachweises
  • Behandlungsverbot für Heilpraktiker (§ 24 IfSG)
  • Vorschriften für Gemeinschaftsunterkünfte (§ 34 IfSG)
  • Quarantäne bei Verdacht/Erkrankung (§ 30 IfSG)

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