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Bovine spongiforme Enzephalopathie

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Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE)

Rinderwahnsinn ist eine weitere Bezeichnung für die bovine spongiforme Enzephalopathie. Als Bovine spongiforme Enzephalopathie wird eine degenerative, nicht entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Rindern bezeichnet, die zu schwammartigen (spongiformen) Gehirnerkrankungen (Enzephalopathien) führen. Fehlerhaft produzierte Proteine (Prionen) können im Körper nicht mehr abgebaut werden und sammeln sich so im Gewebe, vor allem im zentralen Nervensystem an. Dort führen diese Ablagerungen zu einer Degeneration der Nervenzellen.

Leitmerkmale: Schreckhaftigkeit, Koordinationsstörungen bei Rindern
Definition Die Bovine spongiforme Enzephalopathie gehört zu den Tierseuchen, die das Gehirn von Hausrindern befällt und tödlich verläuft

Weitere Bezeichnungen
(Synonyme)
  • BSE
  • Rinderwahnsinn
Allgemein
  • ist vom Rind auf den Menschen übertragbar
  • sie kann beim Menschen zur Creutzfeld-Jakob-Krankheit führen
Pathogenese Durch die Aufnahme der Prionen kommt es bei der Bovinen spongiformen Enzephalopathie zu schwammigen Gehirnerkrankungen (graue Substanz), die durch massiven Zelluntergang gekennzeichnet sind. Dazu lagern sich die Prionen klumpenförmig zusammen und behindern so die Funktionen der Gehirnzellen

Erreger
  • Prionen (infektiöse, subvirale Eiweißpartikel)
Ausbreitung Weltweit, sporadisch

Ansteckung
  • Verfütterung von mit Prionen infiziertes Fleisch an Rinder
Inkubationszeit 4-5 Jahre

Symptome
  • Gehirn: schwammartig durchlöchert
  • Bewegungsstörungen: Ataxie, straucheln, stolpern, stürzen, Muskelzittern
  • Verhaltensauffälligkeiten: Aggressivität, Nervosität, Ängstlichkeit, Schreckhaftigkeit
  • Sensibilitätsstörungen: Überempfindlichkeit auf Lärm/Lichtreize/ Berührung, vermehrte Schmerzempfindlichkeit
Diagnose Anamnese: Verdachtsabklärung durch Symptomatik
Labor: Hirngewebe von verstorbenen Rindern (Protein PrP)

Komplikationen
  • innerhalb von 2-3 Monate tödlich
Immunität/Prophylaxe
  • können durch Kochen nicht neutralisiert werden
Therapie Nicht behandelbar
  • Allgemeinmaßnahmen: nur symptomatisch
Meldepflicht
  • Verdacht, Erkrankung, Tod (§§ 6/8 IfSG

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