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Ebolafieber

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Ebolafieber

Ebola, Ebola-Krankheit, Maridi-Fieber sind weitere Bezeichnungen für das Ebolafieber. Das Ebola-Fieber ist eine akute Erkrankung mit Fieber und Blutungen der Schleimhäute/inneren Organe verursacht durch Ebola-Viren. Die Erkrankung wird nach dem Fluss Ebola in der Demokratischen Republik Kongo genannt, wo die Erkrankung das erste Mal viele Menschen befallen hat. Die Krankheit verläuft sehr oft (bis zu 90 %) tödlich, da sie mit einem hämorrhagischen Fieber einhergeht und zur Bekämpfung nur Medikamente zur Verfügung stehen, die die Krankheit nicht heilen, also nur die Beschwerden lindern können. Es gibt auch bis jetzt keine Schutzimpfung gegen das Ebola-Virus. -Die Erkrankung wird zu den Zoonosen gezählt. Es besteht eine hohe Infektionsgefahr. Die Erkrankung trat bisher nur in Ländern südlich der Sahara auf, dort kann es aber immer wieder zu großen Epidemien. Die Erkrankung tritt mit einer Inkubationszeit von 2 bis 21 Tagen zuerst sehr unscheinbar (Grippesymptome) auf, doch schon nach drei bis zehn Tagen kommen die für die Erkrankungen typischen Beschwerden dazu. Bei der Behandlung der Infizierten muss höchste Isolation herrschen, damit sie sich nicht weiter verbreiten kann.

Leitmerkmale: hohes Fieber, innere Blutungen
Definition Beim Ebolafieber handelt sich um eine sehr ansteckende Infektionskrankheit durch die Ebolaviren

Weitere Bezeichnungen
(Synonyme)
  • Ebola
  • Ebola-Krankheit
  • Maridi-Fieber
Erreger
  • Ebola-Viren: lang gestreckte, fadenförmige RNA-Viren, sie können sich in fast allen Zellen des Wirts sich vermehren
  • es gibt fünf Arten davon: Zaire-Ebolavirus (EVOV), Sudan-Ebolavirus (SUDV), Reston-Ebolavirus (RESTV), Tai-Forest-Ebolavirus (RAFV), Bundibugyo-Ebolavirus (BDBV)
Ausbreitung
  • Zentral-/Westafrika: Uganda, Liberia, Guinea, Gabun, Repiblik, Kongo, Sierra Leone, Südsudan
Ansteckung

Evtl. durch Flughinde und von Mensch zu Mensch

  • Schmierinfektion: Ausscheidungen/Blut/Körperflüssigkeiten (Schweiß, Sperma, Speichel, Erbrochenes) von infizierten Tieren/Menschen
  • Kontaktinfektion: erkrankte Tiere/Menschen, Gegenständig, die in Kontakt mit infizierten Flüssigkeiten (Kleidung, Bettwäsche, medizinisches Material) gekommen sind
  • Tröpfcheninfektion: Niesen, Husten
Risikopersonen
  • Menschen mit Kontakt zu Erkrankten (Familienangehörige, medizinisches Personal, Bestatter)
  • Jäger/Wildhüter in Afrika
Inkubationszeit 2 Tage bis 21 Tage

Symptome
  • Beginn (unspezifisch wie Grippe): plötzlich hohes Fieber (über 380C), Kopf-/ Gliederschmerzen, Konjunktivitis, Abgeschlagenheit
    • Atemwege: Schluckauf, Husten, Pharyngitis, Dyspnoe
    • Verdauungstrakt: Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen
    • Bewegungsapparat: Gelenkschmerzen, Muskelschmerzen, Brustschmerzen
    • Haut: Hämatome, Petechien, Purpura, Ekchymosen, Exanthem
    • Nervensystem: Krämpfe, Verwirrtheit, Kopfschmerzen, Agitiertheit, Erschöpfung

  • später: innere Blutungen (Schleimhaut, Organe), Benommenheit, Hypotonie, Nierenversagen (Ödeme, Hämaturie)
Diagnose Anamnese: Klinik, Ernährung, Urlaubsanamnese
Labor: Virusnachweis (Blut, Urin, Speichel)

Differentialdiagnose
  • Bakterien: Rickettsiose, Typhus, Rückfallfieber
  • Parasiten: Malaria
  • Viren: Gelbfieber, Lassa-Fieber, Marburgfieber, Dengue-Fieber, Krim-Kongo-Fieber
Prophylaxe/Impfung
  • infizierte Tiere/Menschen meiden
  • Behandlung der Infizierten in Sonderisolierstationen (Ganzkörperschutz (Überschuhe, Handschuhe, Overall, Schutzbrille, FF3-Maske) mit gesicherter Atemluftzufuhr)
  • lebenslange Immunität nach Infizierung gegenüber einer Virusart: für die anderen Unterarten trifft der Schutz nicht zu
Komplikationen
  • Multiorganversagen
  • Hämatemesis
  • Meläna
  • Hämoptyse
  • Gewebsnekrosen
Therapie
  • Allgemeinmaßnahmen: symptomatisch (Ausgleich des Wasser-/ Elektrolythaushaltes)
  • Medikamentöse Therapie: Analgetika, Antikoagulantien, Antibiotika, Antimykotika
  • Operative Therapie: Quarantäne
Meldepflicht
  • Verdacht, Erkrankung, Tod (§§ 6/8 IfSG)
  • Namentliche Meldung (§§ 7/8 IfSG) des Erregernachweises
  • Behandlungsverbot für Heilpraktiker (§ 24 IfSG)
  • Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG)
  • Quarantänevorschrift (§ 30 IfSG)
Bilder

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