Zurück zur alphabetischen Auswahl
Geistige Behinderung
Minderbegabung, Intelligenzminderung, mentale Retardierung ist eine weitere Bezeichnung für die geistige Behinderung. Als geistige Behinderung bezeichnet man eine mangelhafte Entwicklung des Denkens (der Informationsverarbeitung) und des Gefühlswesens. Sie geht mit einem verminderten Intelligenzquotienten von unter 70 einher. Die Erkrankung kann sowohl angeboren, wie auch erworben sein. Die Beschwerden hängen dabei sehr stark vom Intelligenzquotienten ab. Dies reicht von einer leichten allgemein verzögerten Entwicklung bis hin zur schweren Behinderung, bei der ein Aufenthalt in Heimen für Schwerstbehinderte nötig ist. Zur Unterscheidung von anderen Erkrankungen sei gesagt, dass die geistige Behinderung von Geburt an besteht und dass dabei keine Wahnsymptome vorkommen. Die Krankheit kann nicht geheilt werden, es können bei der Therapie nur die Symptome gemildert werden. Die Lebenserwartung ist dabei nicht vermindert. Meist sind die davon Betroffenen aber ein lebenslang auf die Hilfe von Mitmenschen angewiesen.
Definition | Bei der geistigen Behinderung handelt es sich um einen Körperzustand bei dem die kognitiven Fähigkeiten und das Gefühlswesen des Betroffen unterentwickelt ist |
Weitere Bezeichnungen (Synonyme) |
|
Vorkommen (vor allem bei) |
|
Einteilung |
|
Ursachen |
|
Symptome |
|
Diagnose | Anamnese: Klinik, Geburt, Vorerkrankungen Körperliche Untersuchung: neurologisch Test: Intelligenztest |
Differentialdiagnose |
|
Therapie |
|
ff