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Kammerflimmern
Ventrikuläre Fibrillation ist eine weitere Bezeichnung für das Kammerflimmern. Als Kammerflimmern bezeichnet man schnelle, unkoordinierte, nutzlose Herzkammererregungen (320-800 Schläge pro Minute) wobei sich der Herzmuskel nicht mehr bewegt und es zu keiner Auswurfleistung der Herzen kommt. Das Krankheitsbild ist somit lebensbedrohlich. Dabei ist das Erregungsleitungssystem des Herzes blockiert. Die Muskelfasern am Herz kontrahieren sich unkoordiniert. Die Versorgung des Körpers mit Blut ist unterbrochen. Es kommt somit zu einer schnell eintretenden Bewusstlosigkeit. Es handelt hierbei um einen Notfall. Es muss sofort mit der Reanimation begonnen werden, um den Körper mit ausreichend Blut zu versorgen und um weitere Komplikationen zu verhindern. Zur Notfallbehandlung gehört hierbei auch die Defibrillation. Sie soll den Herzrhythmus wieder normalisieren.
Definition | Beim Kammerflimmern handelt es ich um eine lebensgefährliche ventrikuläre Tachykardie |
Weitere Bezeichnungen (Synonyme) |
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Pathogenese | Durch wiederholte, eigene Erregungen kommt es in der Herzkammer zu dauerhaften Impulsen auf die Herzmuskulatur, so dass diese sich nicht mehr zusammenziehen kann. Das Herz steht somit still, es kommt zu keiner Auswurfleistung. (Herzkreislaufstillstand) |
Ursachen |
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Risikofaktoren |
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Symptome |
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Diagnose | Anamnese: Auslöser (Stress), Familienanamnese, Vorerkrankungen, Medikamente Körperliche Untersuchung: Puls, Blutdruck Labor: Entzündungsparameter, Herzenzyme, Elektrolyte Apparative Diagnostik: EKG (kleine ungeordnete Wellen), Echokardiogramm |
Komplikationen |
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Therapie |
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Bilder |
Notfallmaßnahmen beim Kammerflimmern:
- Anruf: Notarzt
- Allgemeinmaßnahmen: beengte Kleidung entfernen, Patient zudecken
- Lagerung: bei Reanimation: Rückenlage, danach bei Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlage
- Vitalzeichenkontrolle: engmaschig
- Reanimation: sofortige Wiederbelebung
- Zusatzmaßnahmen: Sauerstoffgabe, i.v.- Zugang, Defibrillation
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