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Keuchhusten

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Keuchhusten

Pertussis ist eine weitere Bezeichnung für den Keuchhusten. Als Keuchhusten bezeichnet man eine akute Infektionskrankheit der oberen Atemwege. Sie zählt zu den Kinderkrankheiten, ist eine der häufigsten Infektionskrankheiten der Atemwege weltweit und weißt typische Hustenanfälle auf. Die Erkrankung ist sehr ansteckend und wird mittels Tröpfcheninfektion übertragen. Besonders ansteckend ist die Erkrankung im Stadium catarrhale. Nach dem Eindringen der Bakterien in das Atemsystem, vermehren sich diese im Epithel der Atemwegsschleimhäute. Sie bilden Toxine. Diese zerstören das Flimmerepithel der Atemwegsschleimhaut und schwächen das Immunsystem. Der Körper kann sich somit der Bakterien nicht mehr erwehren. Die Krankheit läuft in drei Stadien ab, die typischen Keuchhusten-Symptome treten aber erst im zweiten Stadium auf. Unbehandelt kann sich die Erkrankung über Wochen hinziehen. Den Verlauf verkürzen kann man mit einer frühzeitig durchgeführten Antibiotikagabe. Die Erkrankung heilt meist ohne weitere Komplikationen aus. Lebensgefährliche Komplikationen gibt es nur bei Kleinkindern.

Leitmerkmale: stakkatoartige Hustenanfällen, inspiratorischer Stridor, zähem, glasigen Schleim, Erbrechen, zyanotische Verfärbung
Definition Beim Keuchhusten handelt es sich um hoch ansteckende durch Bakterien ausgelöste Infektionserkrankung

Weitere Bezeichnungen
(Synonyme)
  • Pertussis
Kurzbeschreibung
  • Krankheitsverlauf recht unterschiedlich (alle Schweregrade)
  • Erreger vermehren sich im Atemtrakt
  • aus zugrunde gehenden Bakterien werden Endotoxine freigesetzt (=> Hustenzentrum im ZNS)
Erreger
  • Bordetella pertussis (gramnegatives Bakterium), hoch kontagiös
Ausbreitung
  • weltweit
Ansteckung
  • Tröpfcheninfektion (Mensch zu Mensch: Niesen, Husten, Sprechen): Abstand über 1 Meter
  • im katarrhischen Stadium auch Kontaktinfektion (Kinderspielzeug)
  • Beginn am Ende der Inkubationszeit bis zur 6. Krankheitswoche
Inkubationszeit 9 - 10 Tage (6 – 20 Tage möglich)

Symptome
  • Stadium catarrhale: Dauer 1-2 Wochen
    • Beginn mit einem grippalen Infekt: Schnupfen, Kratzen im Hals, subfebrile Temperaturen
    • dann tritt vornehmlich nachts Husten (trocken, hartnäckig) auf, der auf Behandlung nicht anspricht

  • Stadium convulsivum: Dauer 3-6 Wochen
    • typische (stakkatoartige) Hustenanfälle (v.a. abends und nachts): 5-10 schnell aufeinander folgende Hustenstöße (inspiratorischer Stridor) mit herausgestreckter Zunge, von 2-3 bis 50 Anfälle/Tag
    • bei Krampf der Bronchialmuskulatur: zyanotische Verfärbung
    • zäher, glasiger Schleim mit gleichzeitigem Erbrechen
    • platzen von Gefäßen im Auge: Konjunktivalblutung
    • bei komplikationslosem Verlauf: kein Fieber

  • Stadium decrementi: Dauer 2-6 Wochen
    • die Hustenanfälle nehmen allmählich ab (über Monate)
Diagnose Anamnese: Klinik
Körperliche Untersuchung: Mund, Rachen, Lunge (Auskultation)
Labor: tiefe Rachenabstriche/Sputum (Erregernachweis), Antikörper ab 2. Woche im Blut, Bakterienkultur, Lymphozytose, Leukozytose, Polymerase-Kettenreaktion

Differentialdiagnose
  • pulmonal: Hustenanfälle anderer Ursache (Fremdkörperaspiration), Asthma, Mukoviszidose, Pharyngitis, Krupp, Laryngitis, Tumoren
Komplikationen
  • bei Überreaktion der Eltern kann sich Krankheit in die Länge ziehen
  • bei Säuglingen: lebensbedrohliche Erkrankung (Pneumonie)
  • Otitis media
  • Sinusitis
  • Hernien
  • Rippenbruch
  • Enzephalitis
  • Inkontinenz
  • Aktivierung schlummernder Infekte (Tbc)
  • Bronchiektasen
  • Bronchopneumonie
Immunität/Prophylaxe
  • Immunität für Jahrzehnte (Zweiterkrankung der Großeltern)
  • aktive Impfung ab der 9. Lebenswoche (12 Jahre Impfschutz)
Therapie
  • Allgemeinmaßnahmen: Behandlung der Symptome, viel frische Luft, körperliche Schonung, ausreichend Flüssigkeitszufuhr, Brustwickel, Raumluftfeuchtigkeit erhöhen, bei akuter Form oder schweren Verlauf: Monitorüberwachung/Sauerstoffgabe
  • Ernährungstherapie: kleine Mahlzeiten
  • Medikamentöse Therapie: Inhalationen, Glukokortikoide, Antibiotika nur bei Säuglingen oder Sekundärinfektionen
Meldepflicht
  • § 6 IfSG: namentlich, Verdacht, Erkrankung, Tod
  • § 7 IfSG: namentlich Erregernachweis
  • § 33/34 IfSG: Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen: namentlich Verdacht/ Erkrankung

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