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Krim-Kongo-Fieber

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Krim-Kongo-Fieber

Als Krim-Kongo-Fieber bezeichnet man eine Viruserkrankung, die durch Zecken übertragen wird. Die Viren befinden sich in grasfressenden Haus- und Wildtieren (Kühe, Schafe, Hasen, Ziegen usw.). Werden diese von Zecken gestochen, nehmen sie mit dem Blut die Viren in sich auf. Die Erreger leben dann für längere Zeit im Verdauungstrakt der Zecken. Stricht nun eine infizierte Zecke einen Menschen, so überträgt sie durch ihren Speichel das Virus auf den Menschen. Ebenfalls möglich ist sich über einen direkten Kontakt mit Fleisch oder Blut von infizierten Tieren anzustecken. Von Mensch zu Mensch kann das Virus über infizierten Urin, Kot, Speichel oder Blut übertragen werden. Auch eine Tröpfcheninfektion ist möglich. Da die Ansteckungswegen sehr vielfältig ist sollte die Erkrankung so schnell wie möglich diagnostiziert werden, um weitere Infektionen zu vermeiden. Meistens kommt es hierbei zu milden Verlaufsformen. Es kann aber auch zu einem hämorrhagischen Fieber kommen und dann wird die Erkrankung lebensbedrohlich.

Leitmerkmale: grippeähnliche Symptome, neurologische Symptome
Definition Bei einem Krim-Kongo-Fieber handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die mittels Zecken übertagen wird

Erreger
  • Krim-Kongo-Fieber-Virus (Bunyaviren)
Ausbreitung
  • Afrika, Asien, Südosteuropa, mittlerer/naher Osten
Ansteckung
  • Zeckenbisse (Hyalomma-Zecke)
  • Schmierinfektion (Mensch zu Mensch, Tier zu Mensch)
  • evtl. Tröpfcheninfektion/ über kontaminierte Gegenstände
Inkubationszeit 2- 3 Tage (max. 13 Tage)

Symptome
  • Grippesymptome: Schüttelfrost, Schmerzen (Nacken, Glieder, Muskeln), Fieber, vergrößerte Lymphknoten, Gesichtsrötung
  • Verdauungstrakt: Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Oberbauchschmerzen, Hepatomegalie
  • Neurologie: Benommenheit, Depression, Kopfschmerzen, Stimmungsschwankungen
  • Augen: Bindehautentzündung, Photophobie
  • bei hämorrhagischem Verlauf: Petechien (Gesicht, Mund-/ Rachenschleimhaut), später Ekchymosen, Epistaxis, Hämatemesis, Hämaturie
Diagnose Anamnese: Klinik, Auslandsaufenthalt
Labor: Virusnachweis, IgG/ IgM-Antikörper

Komplikationen
  • Multiorganversagen
  • Tod
Immunität/Prophylaxe
  • keine Schutzimpfung möglich
  • Tragen von heller, geschlossener Kleidung
Therapie
  • Allgemeinmaßnahmen: Behandlung der Symptome
  • Medikamentöse Therapie: Virostatika
Meldepflicht
  • bei hämorrhagischem Fieber: § 6 Infektionsgesetz

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