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Lungenpest

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Lungenpest

Als Lungenpest bezeichnet man eine schwere Infektionskrankheit mit dem Bakterium Yersinia pestis. Es kommt dadurch zu einer schweren hämorrhagischen Pneumonie. Der Verlauf der Erkrankung ist immer akut. Nach wenigen Tagen nach Infektion mit dem Bakterium kommt es zu grippeähnlichen Symptomen, wobei ich der Zustand des Betroffenen weiter rapide verschlechtert. Die Bakterien kommen über die Atemluft mittels Einatmens von erregerhaltigem Kot in die Lunge. Sie vermehren sich dort und werden schließlich über das Blut im ganzen Körper verteilt. Man unterscheidet, je nach Ansteckung, eine primäre und eine sekundäre Form der Erkrankung. Unbehandelt kann es zu sehr schweren Verläufen mit Kreislaufversagen und schließlich auch den Tod des davon Betroffenen kommen.

Leitmerkmale: Atemnot, Fieber, blutiger Auswurf
Definition Bei der Lungenpest handelt es sich um eine Pest, die sich vor allem auf die Lungen ausbreitet

Einteilung
  • primäre Lungenpest: direkte Ansteckung über eine Inhalation
  • sekundäre Lungenpest: als Komplikation einer Beulenpest
Erreger
  • Yersinia pestis (grammnegatives Stäbchenbakterium), aerob
Ausbreitung
  • Südamerika, Zentral-/Südafrika, Asien
Ansteckung
  • Einatmen von erregerhaltigen Insektenkot
Risikofaktoren
  • Ratten
  • schlechte Hygienestandards
Inkubationszeit

Wenige Stunden bis 2 Tage

Symptome
  • Lungen: plötzliche hämorrhagische Pneumonie, Atemnot, schmerzhafter Husten mit blutigem (schwarzen) Schleim
  • Allgemeinsymptome: Schüttelfrost, hohes Fieber, Schwindel, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Erbrechen
Diagnose Anamnese: Klinik, Hautsymptome, Auslandsaufenthalt
Labor: Sputum (Nachweis des Bakteriums)

Differentialdiagnose
  • pulmonal: Lymphknotentuberkulose, Pneumonien
  • Infektionen: Toxoplasmose, Brucellose, Tularämie
Komplikationen
  • Lungenödem
  • Herz-/Kreislauf-Versagen
  • unbehandelt: tödlich
Immunität/Prophylaxe
  • Bekämpfung der Ratten und Flöhe
  • aktive Impfung möglich
  • lang dauernde Immunität
Therapie
  • Medikamentöse Therapie: frühzeitige Antibiotikagabe
  • Operative Therapie: Quarantäne
Meldepflicht
  • Verdacht, Erkrankung, Tod (§§ 6/8 IfSG)
  • Namentliche Meldung (§§ 7/8 IfSG) des Erregernachweises
  • Behandlungsverbot für Heilpraktiker (§ 24 IfSG)
  • Vorschriften für Gemeinschaftsunterkünfte (§ 34 IfSG)
  • Quarantäne bei Verdacht/Erkrankung (§ 30 IfSG)

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