Anästhesie
Narkosearbeitsplatz

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Narkosearbeitsplatz

Mindestanforderungen an Orte an denen Narkosen durchgeführt werden.

Personal
  • Anästhesist: muss immer im Saal sein, bei starker Beeinträchtigung der Vitalfunktionen des Patienten muss ein Facharzt vor Ort sein
  • Anästhesiepersonal:  in der Anästhesie ausgebildetes Fachpersonal muss bei der Ein-/Ausleitung im Saal sein, während der übrigen Zeit verfügbar sein
Apparativ
  • unbedingt nötig: Narkosegerät mit Überwachungsmöglichkeit der Beatmung und Alarmen, Überwachungsmonitor (EKG, Blutdruck, Sauerstoffmessung), Absauger, Medikamenten-/Einmalprodukte-Wagen
  • verfügbar: Relaxometer, Temperatursonde, Defibrillator, Blut-/ Blutzuckermessgerät

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