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Notfallmedizin
Jeder ist verpflichtet in Notfallsituationen erste Hilfe zu leisten, außer wenn erhebliche Gefahr für die eigene Person besteht (§ 323c Strafgesetzbuch).
Auch ein noch so guter Leitfaden kann nie die Übung in der Praxis ersetzten, deshalb sei es jeden Heilpraktiker ans Herz gelegt immer wieder Notfallsituationen in der Praxis zu üben (Notfalllehrgänge bei den dafür berechtigten Ausbildungsstätten).
Wichtig: Ruhe bewahren, Erkennen-Überlegen-Handeln, zusätzliche Schädigungen verhindern, Hilfe herbeiholen, Patienten nie alleine lassen.
Notfallmeldung (5 W) – Telefonnummer 112 |
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