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Paratyphus

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Paratyphus

Als Paratyphus bezeichnet man eine durch Salmonellen (Dünndarm) bedingte Infektionskrankheit. Sie hat einen typhusartigen Verlauf, der milder und kürzer ist als beim Typhus. Die Erkrankung ist sehr selten in Deutschland und wird meist aus dem Balkangebiet eingeführt. Meistens wird die Erkrankung von Mensch zu Mensch übertragen. Es gibt verschiedene Schwergrade. In der dritten Woche kann es, wenn unbehandelt, zu lebendsbedrohlichen Komplikationen kommen. Bei 2- 5 Prozent kommt es zu einem chronischen Verlauf, wobei sich die Bakterien in den Gallengängen aufhalten. Man sollte als Prophylaxe Lebensmittel nie roh essen.


Leitmerkmale: verkürztes, höheres Fieber, Durchfälle, Roseolen am ganzen Körper
Definition Beim Paratyphus handelt es sich um eine schwere, meldepflichtige Durchfallerkrankung, die durch Salmonellen ausgelöst wurde

Erreger
  • Salmonella paratyphi A, B und C (gramnegative Stäbchen)
Ausbreitung
  • weltweit
  • in Europa in wärmeren Gebieten
Ansteckung
  • orale Ansteckung
  • Mensch zu Mensch
  • Schmierinfektion: verseuchtes Wasser/Lebensmittel, Dauerausscheider
Inkubationszeit 1-10 Tage

Symptome Der Krankheitsverlauf ähnelt dem des Typhus, jedoch kürzere Fieberschübe:
  • Allgemeinsymptome: Kopfschmerzen, Mattigkeit, eingetrübtes Bewusstsein
  • 1. Stadium ist verkürzt: höheres Fieber (über 39 Grad Celsius), Schüttelfrost, evtl. Leibschmerzen, Erbrechen, Durchfall
  • 3 Wochen: Durchfälle (wässrig, schleimig), Roseolen (am ganzen Körper)
  • Krankheitsdauer: 1-3 Wochen
Diagnose Anamnese: Klinik, Auslandsaufenthalt
Labor: Blutbild (Leukozytose, Eosinopenie), CRP erhöht, BSG erhöht, Transaminasen erhöht, Erregernachweis, Stuhl
Differentialdiagnose
  • Infektionen: Typhus abdominalis, andere Salmonellosen, Influenza, Brucellose
  • Atemsystem: Pneumonie
Komplikationen Seltener als bei Typhus:
  • Dauerausscheider
  • Cholezystitis
  • sonst wie beim Typhus: Bewusstseinsstörungen, Darmdurchbrüche, Hirnhautentzündung, Milzschwellung, Osteomyelitis, Meningitis, Lungenentzündung
Immunität/Prophylaxe
  • Kranke und Krankheitsverdächtige isolieren, Stuhl desinfizieren
  • Lebensmittel-/Wasserhygiene, häufiges Händewaschen
  • Ty21a-Impfung
  • meist lebenslange Immunität
Therapie
  • Allgemeinmaßnahmen: Behandlung der Symptome, erhöhte Flüssigkeitszufuhr, Fiebersenkung; Kohletabletten
  • Medikamentöse Therapie: Antibiotikagabe, Bettruhe, Flüssigkeits-/ Elektrolytausgleich
Meldepflicht
  • Verdacht, Erkrankung, Tod (§§ 6/8 IfSG)
  • Namentliche Meldung (§§ 7/8n IfSG) des Erregernachweises
  • Behandlungsverbot für Heilpraktiker (§ 24 IfSG)
  • Bestimmungen für Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG)
  • Tätigkeits-/Beschäftigungsverbot (§ 43 IfSG)