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Salmonellose

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Salmonellose

Akute Magen-/Darmentzündung durch Bakterien.

Leitmerkmale: Durchfälle, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, evtl. mäßiges Fieber
Erreger Salmonellen (grammnegative Bakterien) 2000 Variationen: Salmonella enteritides/typhimurium

Ausbreitung Weltweit, sehr häufig im Sommer in Deutschland

Ansteckung
  • rohes Fleisch, Milch, Eier (Mayonnaise, Eis), Geflügel, Muscheln, kältebeständig, kontaminiertes Wasser
  • Mensch zu Mensch (Ausscheider)
  • es kann zu Explosionsepedemien kommen (v.a. Kinder)
  • Familien-/Gruppenerkrankung (gleiche Speisen)
Inkubationszeit
  • wenige Stunden bis 2, max. 3 Tage
  • je massiver die Infektion, desto kürzer die Inkubationszeit
Symptome
  • kein oder mäßiges Fieber, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Durchfälle
  • plötzliche Durchfälle (12-24 Stunden danach): wässrig, dünnflüssig, zum Teil mit Schleim, blutig, eitrig
  • krampfartige Leibschmerzen: Tenesmen
  • bei Magenmitbeteiligung: Übelkeit, Erbrechen, Magenschmerzen
  • Temperatur je nach Erregertyp
  • bei heftigen Durchfällen: Wasser-/Elektrolytverlust: Exsikkose
Diagnose Anamnese: salmonellenverdächtige Lebensmittel
Labor: mäßige Leukozytose mit Linksverschiebung, Stuhl, Urin

Differentialdiagnose
  • Infektionen: Cholera, Typhus, Shigellenruhr
  • Durchfallerkrankungen: M. Crohn, Colitis ulzerosa
Komplikationen
  • normalerweise heilt sie in 1-2 Tagen aus
  • bei Exsikkose: Kreislaufschwäche bis Schock
  • Peritonitis, Sepsis, Meningitis, Knochen-/Gelenksbeteiligung
Immunität/Prophylaxe
  • keine Immunität
  • allgemeine Hygieneregeln beachten (genügendes Erhitzen der Speisen, Lagerung)
Therapie
  • Ernährungstherapie: schlackenarme Kost (Tee mit Zwieback), frisch geriebene Äpfel ohne Schale, geschlagene Bananen, Bauchwickel, Flüssigkeitszufuhr (evtl. intravenöse)
  • Medikamentöse Therapie: Antibiotika selten nötig
Meldepflicht
  • Verdacht und Erkrankung (§ 8 IfSG), wenn eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne von § 42 IfSG ausübt, oder 2 oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten
  • Namentliche Meldung (§§ 7/8 IfSG) des Erregernachweises
  • Tätigkeits-/Beschäftigungsverbote (§ 42 IfSG)
  • Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG)
Kurzbeschreibung
  • der Erreger dringt in die Dünndarmschleimhaut ein, seine Anwesenheit und Endotoxine führen zur Entzündung im Darm (Durchfälle), es müssen große Mengen aufgenommen werden
  • schwerer Verlauf: Befall des Dickdarmes (blutig-eitrige Stühle)
  • durchdringen die Erreger die Schleimhaut kommt es zur Sepsis

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