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Sehstörung
Plötzliche Sehstörungen |
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Allmähliche Sehstörungen |
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Nach Organen |
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Symptome |
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Sehstörungen | Ursachen |
Plötzlicher einseitiger Sehverlust | Amaurosis fugax (kurzzeitige Erblindung) Arteriitis temporalis Thrombose oder Embolie der Netzhautgefäße Sehnervenentzündung/-infarkt Glaskörpereinblutung Netzhautablösung Augenverletzung |
Plötzlicher beidseitiger Sehverlust | Allgemeinerkrankungen (Vergiftungen) Durchblutungsstörungen der das Gehirn versorgenden Arterien |
Akutes Nebel-/Schleier-/ Schattensehen | Trübungen von Hornhaut/Linse/Glaskörper Glaskörperblutung Akuter Glaukomanfall Erkrankungen der Netzhaut (Ablösung) oder der Sehnervs |
Doppeltsehen | Augenmuskellähmungen (Multiple Sklerose, Botulismus) Einseitiges Doppeltsehen bei Linsentrübung Arteriitis temporalis |
Verzerrt sehen | Makuladegeneration/-blutung Netzhautablösung Verrutsche Kontaktlinse |
Erkrankungen mit plötzlicher Sehstörung |
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Akuter Glaukomanfall | Neben-/Schleiersehen, Sehen von farbigen Ringen um Lichtquellen, dazu stärkste Augen-/Kopfschmerzen |
Arteriitis temporalis | Plötzlicher Sehverlust (evtl. Doppelbilder), mit starkem ein-/ beidseitigem Schläfenkopfschmerz, Kauschmerzen |
Neuritis nervi optici | Einseitige, starke Sehverschlechterung mit Gesichtsfeldausfall, leichten, sumpfen Augenschmerz (stärker bei Druck auf den Augapfel) |
Netzhautlösung (Ablatio retinae) | Lichtblitze, „schwarze Mücken“, „senkender Vorhang“, „aufsteigende Mauer“, später: verzehrtes Sehen, Verlust der Sehfähigkeit, schmerzlos |
Glaskörperblutung | Sehen von „roten Wolken“, evtl. mit Netzhautablösung (Symptome siehe unten), schmerzlos |
Amaurosis fugax | Vorübergehende Erblindung meist eines Auges (Dauer: Sekunden bis Minuten), schmerzlos |
Verschluss der Zentralarterie | Schlagartige Erblindung des betroffenen Auges, schmerzlos |
Verschluss der Zentralvene | Schleiersehen, später zunehmende Gesichtsfeldverdunkelung (Stunden bis Tage), schmerzlos |
Cave
Bei plötzlicher Sehverschlechterung oder Erblindung handelt es sich meist um einen augenärztlichen Notfall. Der Patient muss sofort zum Augenarzt oder in die Augenklinik und darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
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